Verschwiegenheit


Ihre Privatsphäre und Ihr Vertrauen sind das Fundament unserer gemeinsamen Arbeit und als psychosoziale Beraterin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

 

Alles, was Sie mir erzählen, bleibt zwischen uns. Sämtliche Inhalte und Informationen aus unseren Gesprächen behandle ich streng vertraulich und gebe sie nicht an Dritte weiter. Dies schützt unsere Vertrauensbeziehung und  ist der Schlüssel zum Erfolg Ihrer Beratung.

Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ist nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich und wird transparent besprochen.

 

Wichtig zu wissen: 

Die einzige gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme ist der Schutz von Kindern. Besteht der dringende Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, bin ich verpflichtet, dies der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe mitzuteilen. Dies dient dem unmittelbaren Schutz des Kindes.